Im Rechtsgebiet Insolvenzrecht vertrete ich sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerinteressen.
In diesem Zusammenhang werde ich insbesondere für Insolvenzverwalter in den Bereichen Forderungsbeitreibung sowie Vertretung in insolvenzrechtlichen Streitigkeiten tätig.

Umfassende Beratung und Betreuung von Gläubigern:

  • Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten (Eigentumsvorbehaltsrechte, Sicherungsübereignungen und –abtretungen, Pfandrechte etc.)

  • Vertretung von Insolvenz- und Massegläubigern in Insolvenzverfahren sowie Durchführung von Forderungsanmeldungen

Beratung und Vertretung in insolvenzrechtlichen Streitigkeiten:

  • Anfechtungsansprüche

  • Inanspruchnahme wegen kapitalersetzender Leistungen

  • Schadensersatzansprüche