Im Rechtsgebiet Insolvenzrecht vertrete ich sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerinteressen.
In diesem Zusammenhang werde ich insbesondere für Insolvenzverwalter in den Bereichen Forderungsbeitreibung sowie Vertretung in insolvenzrechtlichen Streitigkeiten tätig.
Umfassende Beratung und Betreuung von Gläubigern:
Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten (Eigentumsvorbehaltsrechte, Sicherungsübereignungen und –abtretungen, Pfandrechte etc.)
Vertretung von Insolvenz- und Massegläubigern in Insolvenzverfahren sowie Durchführung von Forderungsanmeldungen
Beratung und Vertretung in insolvenzrechtlichen Streitigkeiten:
Anfechtungsansprüche
Inanspruchnahme wegen kapitalersetzender Leistungen
Schadensersatzansprüche